Was alles gekürzt werden darf – und was nicht
Bei manchen Wortpaaren wie Kolleg/-innen darf selbst in der amtlichen Schreibweise ein Wortteil des maskulinen Wortes komplett gekürzt werden.
Beispiel: Die männliche Form müsste Kollegen heißen, darf aber in der Kurzform Kolleg/- innen weggelassen werden. Ähnlich verhält es sich auch bei Beamt/-innen.
Anders ist es wiederum bei Vokaländerungen.
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