Für ausgelassene Textteile werden drei aufeinanderfolgende Punkte geschrieben, mit je einem Leerzeichen vor und nach dieser Folge. Sie schließen am Satzende den Satzschlusspunkt mit ein. Andere Satzzeichen werden jedoch gesetzt und ohne Leerzeichen angefügt. Folgen die Auslassungspunkte auf einen Abkürzungspunkt, bleibt dieser bestehen, und es wird ein Leerzeichen zwischen diesem und den Auslassungspunkten gesetzt. Stehen die Auslassungspunkte für einen ausgelassenen Teil des Wortes, stehen die Punkte ohne Leerzeichen direkt hinter dem Wort.
Ganz gleich, wie viele Buchstaben ausgelassen wurden, es werden immer nur drei Punkte gesetzt.
- Der Kommissionär haftet•… für den Eingang der Rechnungsbeträge,•…
- Er gab erst den Takt an: „Eins-zwei, eins-zwei,•…“ Dann•…
- Sie trafen sich in Berlin•…, wo z.•B.•…
- Diese verfl… Unterbrechungen!
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